agb’s für fotografiedienstleitungen
§ 1 Allgemeines
- Die Produktion von Bildern und anderen Werken sowie die Erteilung von Nutzungsrechten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten auch für alle künftigen Verträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Sie gelten als akzeptiert, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
- Werke im Sinne dieser AGB sind von der Fotografin hergestellte Lichtbilder sowie andere grafische Werke, egal ob bewegt oder unbewegt, unabhängig von der technischen Form oder dem Medium (RAW-Dateien, JPGs, Ausdrucke, Videos, Grafiken, Slideshows, etc.).
- Vertragspartner können Unternehmer oder Verbraucher sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handeln.
- Die Auswahl und künstlerische Gestaltung im Rahmen der Nachbearbeitung liegt im Ermessen der Fotografin. Der fotografische Stil ist den Auftraggebern bekannt!
- Sollten nach Vertragsschluss geringfügige Änderungswünsche der Auftraggeber auftreten, wird die Fotografin diese nach Möglichkeit berücksichtigen. Eventuelle Mehrkosten werden den Auftraggebern rechtzeitig mitgeteilt.
- Die Vertragserfüllung durch die Fotografin setzt voraus, dass die Auftraggeber ihre Mitwirkungspflichten erfüllen. Kommen sie diesen nicht nach, haftet die Fotografin nicht für etwaige Verzögerungen oder Nichterfüllungen.
- Der Vertrag wird durch die Annahme des Angebots der Fotografin durch die Auftraggeber und deren Überweisung der Terminreservierungsgebühr bzw. deren Ankunft bei der Fotografin geschlossen.
§ 2 Vertragspartner und Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande mit:
Alina Peter Fotografie mocAP
Inhaberin: Alina Peter
Hauptstraße 8
94501 Aldersbach
§ 3 Urheberrecht und Nutzungsrechte
- Die Fotografin räumt den Auftraggebern an den fertigen Bildern ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes sowie unwiderrufliches Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung der Bilder.
- Eine kommerzielle Nutzung oder Weiterbearbeitung durch die Auftraggeber ist nicht gestattet. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist ausgeschlossen.
- Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars an die Auftraggeber über.
- Weitergehende Nutzungsrechte sind gesondert und schriftlich zu vereinbaren. Eine entsprechende Vergütung wird individuell festgelegt.
- Die Fotografin ist bei der öffentlichen Nutzung und Verbreitung der Bilder namentlich als Urheberin zu nennen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Die RAW-Dateien verbleiben bei der Fotografin. Diese ist nicht verpflichtet, die digitalen Daten über den Zeitraum der Übergabe hinaus zu speichern. Aus Kulanz gewährt die Fotografin eine Speicherdauer von zwei Monaten. Auftraggeber werden rechtzeitig darauf hingewiesen. (Mehr dazu unter § 5 Abs. 3)
- Ohne ausdrückliche Zustimmung der Fotografin ist untersagt: a) Die Bearbeitung oder Verfälschung der Werke (z. B. durch Foto-Composings, Montagen oder Manipulationen). b) Die Verbreitung der Werke über Online-Datenbanken oder ähnliche Plattformen, die nicht nur dem internen Gebrauch der Auftraggeber dienen. c) Die öffentliche Wiedergabe ohne Nennung der Fotografin als Urheberin.
- Die Fotografin ist berechtigt, die Werke für Eigenwerbung und Referenzzwecke öffentlich zu nutzen. Dies gilt auch für die Nutzung auf Social Media Kanälen. Sind Personen auf den Werken erkennbar, wird vorher deren Zustimmung eingeholt. Dies erfolgt meist bereits bei der Auftragsaufnahme.
§ 4 leistungen
- Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Angebot, wie in der Preisliste beschrieben.
- Änderungen oder Ergänzungen der Leistungen bedürfen der Zustimmung beider Parteien.
§ 5 Gewährleistung, Lieferung und Abnahme
- Der individuelle Stil der Fotografin ist bekannt. Gewährleistungsansprüche aufgrund subjektiver Unzufriedenheit sind ausgeschlossen.
- Die Bilder werden 2 bis 6 Wochen nach dem Shooting in gängigen Formaten (z. B. JPEG) und über eine Online-Galerie bereitgestellt. Hierbei gibt es sowohl die Möglichkeit zum hochauflösenden Download, als auch zum Download in reduzierter Auflösung für eine weitere webbasierte Nutzung.
- Nach Bereitstellung fordert die Fotografin die Auftraggeber zur Abnahme auf. Für die Abnahme gilt § 640 BGB. Die Galerie steht den Auftraggebern mindestens zwei Monate zur Verfügung. Danach werden die Daten entfernt, mit vorherigem Hinweis seitens der Fotografin.
§ 6 Honorare und Zahlungsbedingungen
- Es wird ein Honorar entsprechend der Preisliste vereinbart. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (aktuell 19 %). Diese sind von der Fotografin an das Finanzamt abzuführen.
- Zur Terminreservierung und Ausfallabsicherung ist eine Vorauszahlung erforderlich. Die Höhe richtet sich nach der aktuellen Preisliste.
- Sollte die Fotografin die geschuldete Leistung aus einem selbst verschuldeten Grund nicht erbringen können, wird die gesamte Summe der Vorauszahlung restlos erstattet.
- Eventuell anfallende Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten werden wie in der Preisliste aufgeschlüsselt berechnet. Es fallen damit keine unvorhergesehenen Kosten an.
- Über das volle Honorar rechnet die Fotografin nach der Leistungserbringung ab. Zahlungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anders vereinbart wurde. Erst nach Zahlungseingang startet offiziell die 2-6 Wochen Frist der Bildbearbeitung.
- Wählbare Zahlungsarten der Rechnung sind die Banküberweisung und Paypal.
§ 7 Haftung und höhere Gewalt
- Die nachstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Sofern der Fotografin ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden angelastet wird, haftet sie für sich sowie ihre Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Fotografin und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist auf den vorhersehbaren vertragspflichtigen Schaden begrenzt.
- Darüber hinaus ist die Haftung ausgeschlossen.
- In Fällen höherer Gewalt, die nicht im Verantwortungsbereich der Parteien liegen und dazu führen, dass das Shooting undurchführbar wird, sind die Parteien von ihren jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen befreit, ohne dass hieraus weitergehende Ansprüche entstehen.
- in fällen von krankheit oder verletzungen, ungünstigen wetterbedingungen, technischen störungen, medizinischen notfällen oder sonstigen unvorhersehbaren ereignissen, die die durchführung des auftrags unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, bemüht sich die fotografin nach möglichkeit um einen ersatztermin oder personellen ersatz. sollte dies nicht möglich sein, besteht kein anspruch des kunden auf schadensersatz oder ersatz sonstiger aufwendungen. bereits geleistete zahlungen für nicht erbrachte leistungen werden in diesem fall vollständig erstattet.
der kunde erkennt an, dass der eintritt solcher ereignisse zum allgemeinen unternehmerischen risiko gehört und keine haftung der fotografin begründet, soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges verhalten vorliegt.
§ 8 Rücktritt und Stornierung
- Bei Kündigung durch den Auftraggeber ohne Verschulden der Fotografin verfällt die Vorauszahlung als Schadensersatz und wird nicht erstattet.
- Bei Stornierung innerhalb von:
- 14 Tagen vor Auftragsbeginn: 50 % der Auftragssumme fällig,
- 7 Tagen vor Auftragsbeginn: 75 % der Auftragssumme fällig,
- 24 Stunden vor Auftragsbeginn: 90 % der Auftragssumme fällig.
- Dem Auftraggeber bleibt zu Abs. 1 bis 2 der Nachweis eines geringeren tatsächlichen Schadens vorbehalten.
- Die Fotografin bemüht sich um eine großzügige Kulanz, jedoch müssen Einnahmeausfälle gem. dieser AGB in Rechnung gestellt werden, um die eigene Firmenexistenz fortdauernd zu bewahren.
§ 9 schlussbestimmungen
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Hinweise zum Datenschutz sind auf dieser Website im Footer verlinkt und damit enthalten. Davon sind weitere Personen, die an dem Shooting teilnehmen, aber nicht Vertragspartner sind, vom Vertragspartner zu unterrichten.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
